Das Ergebnis des Tarifabschlusses im Detail

„Mit 7,7 % im Gesamtvolumen haben wir in schwieriger Zeit eine ordentliche Einkommenssteigerung erreicht.“, bewertet dbb Verhandlungsführer Volker Geyer die lineare Erhöhung im TV-H positiv. „Aber uns ist in Hessen noch mehr gelungen. Wir haben den TV-H attraktiver und konkurrenzfähiger gestaltet. Schon der lineare Abschluss ist ein Erfolg. Aber wir haben zusätzlich noch viele Regelungen erkämpft, die vielen Kolleginnen und Kollegen neue Perspektiven eröffnen. Zugleich gibt unser TV Digitalisierung den Beschäftigten zukünftig Schutz und Sicherheit.“

Geyers positiver Bewertung schloss sich die dbb Verhandlungskommission an.
Sie stimmte dem Kompromiss geschlossen zu.

Das Ergebnis im Detail

Der lineare Aspekt

  • 2,2% zum 1. August 2022
  • 1,8% zum 1. August 2023, mindestens jedoch 65€
  • 1. Sonderzahlung in 2021: 500€
  • 2. Sonderzahlung in 2022: 500€ (bis spätestens März 2022)
    Beide Sonderzahlungsbeträge sind Nettobeträge

Azubis

  • 35€ Festbetrag ab 1. August 2022
  • 35€ Festbetrag ab 1. August 2023
  • 1. Sonderzahlung in 2021: 250€
  • 2. Sonderzahlung in 2022: 250€ (bis spätestens März 2022)
    Beide Sonderzahlungsbeträge sind Nettobeträge

Weitere strukturelle Verbesserungen

Der hessische Abschluss enthält zahlreiche weitere strukturelle Verbesserungen, die dazu beitragen, den TV-H zu einer attraktiven Grundlage für die Fachkräftegewinnung zu machen.

  • Vereinbarung einer Entgeltordnung Lehrkräfte
  • Beschäftigte im Krankenpflegedienst des Justizvollzugs erhalten zukünftig eine Pflegezulage in Höhe von 120€ monatlich
  • Abschluss eines Digitalisierungstarifvertrags für das Land Hessen
  • Abschluss eines Tarifvertrags Mobiles Arbeiten
  • Verbesserungen in der Stufe 1: Aus der Stufe 1 wird eine Stufe 1a und eine Stufe 1b. Dabei ist die Stufe 1a die bisherige Stufe 1 und die Stufe 1b ist eine zusätzliche Stufe in Höhe der Hälfte des Differenzbetrags zwischen der Stufe 2 und 1 und wird in allen Entgeltgruppen nach den ersten sechs Monaten in der Stufe 1 eingeführt (Stufe 1a und 1b).
  • Freizeit statt Geld: Es besteht die Möglichkeit, einen Teil der Jahressonderzahlung in 2 Tage Freizeit umzuwandeln Möglichkeit zur freiwilligen Samstagsarbeit aus Gründen der Vereinbarkeit von Familie und Beruf
  • Befristete Verlängerung der Besitzstandsregelungen beim nicht dienstplanmäßigen Nacht- sowie Sonn- und Feiertagszuschlag
  • Aufnahme von Verhandlungen zur Verbesserung der Eingruppierung der Beschäftigten im Straßenverkehrsdienst
  • Verlängerung des LandesTickets
  • Einführung einer Entgeltgruppe 16
  • Digitales Schwarzes Brett für die tarifvertragsschließenden Parteien

dbb erreicht klare Zusagen für eine Übertragung des Tarifabschlusses auf die hessischen Landes- und Kommunalbeamten

Neben dem sehr respektablen Tarifabschluss ist für den dbb von entscheidender Bedeutung, dass die linearen Erhöhungsschritte in den kommenden beiden Jahren auf die Besoldung und Versorgung der Beamtinnen, Beamten, Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger übertragen werden und sie auch die verdienten Sonderzahlungen bekommen. Das war ein elementares Ziel des dbb. Das Land hat dem entsprochen. Hessens Innenminister Peter Beuth hat noch in Dietzenbach die Zusage dazu gegeben. „Wir haben in den letzten Tagen und Wochen gemeinsam für ein gutes Ergebnis gekämpft“, schaut dbb Landesbundschef Heini Schmitt zurück und fährt fort: „Tarifer und Beamte haben zusammen hessenweit in zahlreichen Aktionen deutlich gemacht, dass sie eine Einheit bilden. Auf diese Weise haben wir jetzt auch die Zusage zur prompten Übertragung erreicht.“

Tarifeinigung in den Tarifverhandlungen für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes des Landes Hessen vom 15. Oktober 2021

Anlage 1: Coronasonderzahlung
Anlage 2: Entgeltordnung allgemeiner Teil
Anlage 3: Entgeltordnung Ärztinnen und Ärzte
Anlage 4: Entgeltordnung Forschung
Anlage 5: Entgeltordnung Technische Beschäftigte / Forstdienst
Anlage 6: Digitalisierungstarifvertrag für die Beschäftigten des Landes Hessen
Anlage 7: Tarifvertrag über Rahmenbedingungen zum Mobilen Arbeiten
Anlage 8: Tarifeinigung Lehrkräfte

Foto: Friedhelm Windmueller