dbb Hessen begrüßt Urteil gegen Lübcke-Mörder

„Das Urteil gegen den Hautpangeklagten Stephan Ernst war zu erwarten und wir begrüßen es in vollem Umfang“, sagt der Vorsitzende des dbb Hessen Heini Schmitt zum Urteilsspruch im Mordprozess um den früheren Regierungspräsidenten Dr. Walter Lübcke. „Es gibt wohl niemanden, der ernsthaft mit einem milderen Strafmaß hätte rechnen wollen.“

Schmitt sieht in dem Urteil gegen Ernst auch ein wichtiges Signal, dass der Rechtsstaat funktioniert und sich auch gegen solch feige, grausame und hinterhältige Angriffe zur Wehr setzen kann. Es war Mord und es wurde die besondere Schwere der Schuld festgestellt. Eine evtl. an die Verbüßung der Haftstrafe sich anschließende Sicherheitsverwarung bleibt vorbehalten, und das ist gut so.

Außerordentlich bedauerlich ist es hingegen, dass bei Gericht trotz aller Sorgfalt offenbar nicht hinreichend geklärt werden konnte, ob der zweite Angeklagte Thomas H. Mittäter oder Gehilfe war und dass er infolge dessen „nur“ wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz mit einer Bewährungsstrafe davon kam.

Die in diesem Zusammenhang zurückbleibenden Zweifel werden zuallererst für die Angehörigen von Dr. Walter Lübcke schwer zu ertragen sein. Jedenfalls endet juristisch die für die Ehefrau und die beiden Söhne von Dr. Walter Lübcke hoch belastende Phase der Gerichtsverhandlung. Der schmerzliche Verlust hingegen wird bleiben.

dbb Hessen Pressemitteilung 5/2021