Am Donnerstag, 09. September 2021, fand der Landesfrauentag der dbb Frauenvertretung in Fulda im Esperantohotel mit dem Motto „Mutig in die Zukunft – zu jeder Zeit sind Frauen stark“ in Präsenz statt.
Mit 44 delegierten Frauen war der Landesfrauentag gut besucht und alle haben es genossen, sich endlich wieder in Präsenz und „life“ austauschen zu können. Aus gegebenem Anlass fand keine Öffentlichkeitsveranstaltung statt, allerdings hat, nach dem Grußwort der Vorsitzenden Sonja Waldschmidt, der Vorsitzende des dbb Hessen, Heini Schmitt, ausführlich über die anstehenden Tarifverhandlungen, den Stand der Klage sowie die Hintergründe des GDL-Streiks – in seiner ihm eigenen Art – mit viel Witz informiert.
Nach den üblichen Genehmigungen von Tagesordnung, Geschäftsordnung und Wahlordnung wurde sowohl das Tagungspräsidium als auch der Wahlausschuss einstimmig gewählt. Die sich dann anschließenden Wahlen des neuen Vorstandes erfolgten reibungslos mit folgendem Ergebnis:
Vorsitzende der dbb Frauenvertretung: Sonja Waldschmidt (DSTG), Wiederwahl
Stellvertretende Vorsitzende: Christine Köhler (DJG), Wiederwahl und Monika Schreiber (DSTG)
Beisitzerinnen: Sylvia Maul (komba), Wiederwahl und Katharina Bonnet-Biedler (BDR)
Im Anschluss wurden insgesamt zehn Anträge im Plenum diskutiert, wobei wie, DVG-Frauenvertretung mit vier Anträgen, die meisten gestellt hatte. Die Anträge mit folgenden Titeln wurden angenommen:
dbb Frauenvertretung: Flexibilisierung der Arbeitszeit
DVG-Frauenvertretung: Förderung von Homeoffice, Arbeitszeit bei alternierender Telearbeit, Wissenstransfer bei Bediensteten
GdV- Landesverband Hessen: Berücksichtigung der über 6 Monate hinausgehenden Anrechnungszeit für die vor 1992 geborenen Kinder in der Beamtenversorgung des Landes Hessen
Gesamtverband der Lehrinnen und Lehrer an beruflichen Schulen in Hessen e.V.: Weiterbeschäftigung befristeter TV-H-Lehrkräfte während der Sommerferien für den Fall von Mutterschutzzeiten und/oder Elternzeit im vorausgegangen Schuljahr
DSTG-Frauenvertretung: Kindererziehungszeiten für vor dem 01.01.1992 geborene Kinder, Erstattung von Krankenkassenbeiträgen während der Elternzeit, Versorgungsauskunft
Unser Antrag zur „vollen steuerlichen Abzugsfähigkeit haushaltsnaher Dienstleistungen“ wird als Arbeitsmaterial weiterverwendet, da hier steuerrechtliche Regelungen angepasst werden müssen, die nicht allein Hessen betreffen. Allerdings wurde bis zu dieser Entscheidung heftig diskutiert, da dieser Antrag laut einigen Kolleginnen, erneut die höheren Einkommensgruppen bevorteilen könnte. Es bleibt insoweit abzuwarten, ob die bisherige Höchstgrenze von 2.000€ angehoben werden kann.
Es war eine gelungene Veranstaltung, die aufgrund einer langen Mittagpause, gute Möglichkeiten zum bilateralen Austausch bot.