Die Tarifverhandlungen für den öffentlichen Landesdienst in Hessen haben begonnen

Die Tarifverhandlungen für den öffentlichen Landesdienst in Hessen haben begonnen. dbb Verhandlungsführer Volker Geyer bekräftigte die Forderung nach einer Einkommenserhöhung von sechs Prozent, mindestens aber 200 Euro.

„Hessen ist wohlhabend – auch dank seines starken öffentlichen Dienstes. Damit das so bleibt, müssen die Einkommen deutlich steigen. Denn sonst wird das Land im Wettbewerb um Nachwuchs- und Fachkräfte bald das Nachsehen haben. Ganz zu schweigen davon, dass die Beschäftigten von der guten wirtschaftlichen Entwicklung profitieren sollen – und da reden wir über mehr als den Inflationsausgleich“, sagte Geyer zum Auftakt der Verhandlungen am 1. Februar 2019.
„Wir wissen inzwischen alle, zu welchen Problemen überambitioniertes Sparen im öffentlichen Dienst führen kann: Bildung, Sicherheit, Gesundheit und Infrastruktur bleiben auf der Strecke“, so der dbb Tarifchef. „Verantwortungsbewusstsein für die nächste Generation zeigt sich deshalb nicht nur in ausgeglichenen Haushalten, sondern insbesondere in einer funktionsfähigen öffentlichen Daseinsvorsorge. Dafür muss jetzt investiert werden.“
Klar ist für den dbb, dass die Beamtinnen und Beamten sowie Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger des Landes und der Kommunen von dem Tarifabschluss profitieren müssen. Der dbb Landesvorsitzende Heini Schmitt sagte: „Es ist gut, dass im Koalitionsvertrag eine leistungsgerechte Bezahlung der Beschäftigten ein erklärtes Ziel ist und die Verhandlungsergebnisse – nach unserer Lesart – zeitgleich und systemgerecht auf die Beamtenbesoldung übertragen werden sollen. Aber auch damit wäre der Besoldungsrückstand aus den Jahren 2015 und 2016 nicht aufgeholt. Es bleibt also viel zu tun.“

Forderungen des dbb Hessen zur Tarifrunde 2019…


I. Entgelterhöhungen

  • Erhöhung der Tabellenentgelte um 6 Prozent, mindestens um 200 Euro monatlich (Laufzeit 12 Monate)
  • Erhöhung der Entgelte der Auszubildenden und Praktikanten um 100 Euro monatlich (Laufzeit 12 Monate)
  • Erhöhung der Beträge der Pflegetabelle um 300 Euro.

II. Auszubildende und Praktikanten

  • Wiederinkraftsetzung der Vorschrift zur Übernahme von Auszubildenden
  • Schaffung von Regelungen über die Ausbildungsbedingungen von Studierenden in ausbildungs- und praxisintegrierten dualen Studiengängen.

III. Manteltarifliche Änderungen für Beschäftigte

  • Entgeltordnung zum TV-H verbessern und in Kraft setzen
  • Entzerrung der Entgeltgruppe 9 (EG 9 klein)
  • Entfristung der Regelung zu den Besitzständen aus dem Tarifvertrag zu § 73 MTL II betreffend Besitzstandswahrung v. 27. Februar 1964 gemäß Anlage 1 Teil C zum TVÜ-H
  • Dynamisierung der Beträge nach § 50 Nr. 2 zu § 19 Abs. 4 und 5 TV-H
  • Aufnahme wissenschaftlicher, künstlerischer und studentischer Hilfskräfte in den TV-H
  • Ein zusätzlicher freier Arbeitstag pro Jahr für Gewerkschaftsmitglieder
  • Änderung des Beginns der Nachtarbeit in § 7 Abs. 5 TV-H auf 20:00 h
  • Konkretisierende Fortsetzung der Gespräche zur Befristungspraxis im Hochschulbereich
  • Anwendung des § 23 a TV-H auch auf Ausbildungs- und Praktikantenverhältnisse nach dem TVA-H BBiG, TVA-H Pflege und TVPrakt-H.

IV. Manteltarifliche Änderungen für Auszubildende und Praktikanten

  • Erhöhung des Urlaubsanspruchs auf 30 Tage

Forderungen für die Beamten und Versorgungsempfänger:

  • Zeitgleiche und systemgerechte Übertragung auf die Beamten und Versorgungsempfänger
  • Aufholung des Rückstands bei Besoldung und Versorgung aus den Jahren 2015 und 2016 von rd. 3,5 % und Gestaltung der Besoldungstabelle so, dass sie mindestens den verfassungsrechtlichen Vorgaben auch hinsichtlich des Abstandsgebots genügt.

Foto: v.l.n.r.: Staatssekretär Dr. Stefan Heck, dbb-Hessen-Tarifausschussvorsitzender Heinrich Roßkopf, Staatsminister Peter Beuth, Fachvorstand Tarifpolitik und stv. dbb-Bundesvorsitzender Volker Geyer, dbb-Hessen- Vorsitzender Heini Schmitt Aufnahme: F. Windmüller

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