Am 14. Februar 2024 fällt der Startschuss zur hessischen Einkommensrunde im hessischen Innenministerium. Und nach einer Zwischenrunde auf Fachebene Anfang März 2024 werden die Tarifverhandlungen – hoffentlich – am 15. März 2024 in Bad Homburg beendet werden. Da Hessen mitten in Deutschland liegt, entsprechen auch unsere Forderungen dort (siehe Grauer Kasten unten) den Forderungen aus der allgemeinen Länderrunde, ergänzt um einige Hessenspezifika.
Kein Selbstläufer
Aber auch wenn der Rahmen abgesteckt ist und der dbb in den letzten Jahren stets sehr ordentliche Abschlüsse in Hessen erzielen konnte, wird die anstehende Einkommensrunde gewiss kein Spaziergang werden. Die TVöD-Runde vom letzten Frühjahr und vor allem auch die Länderrunde vom Herbst / Winter 2023 haben deutlich gemacht: Ein klares Engagement der Beschäftigten, die eigenen Forderungen durch landesweite Streiks und Demos zu untermauern, sind für einen ordentlichen Kompromiss unabdingbar. Die anstehende Einkommensrunde wird in jedem Falle kein Selbstläufer.
Wer sind die Verhandlungsführer?
Von Interesse wird auch sein, wie der neue hessische Innenminister, Roman Poseck, die Tarifverhandlungen von Arbeitgeberseite aus gestalten wird. Poseck ist als hessischer Innenminister und als Verhandlungsführer Peter Beuth nachgefolgt. Für den dbb wird erneut der Fachvorstand Tarifpolitik, Volker Geyer, die Verhandlungen führen. Der dbb führt die Verhandlungen in Hessen gemeinsam mit ver.di und hier konkret mit der stellvertretenden ver.di-Vorsitzenden, Christine Behle. Über den Verhandlungsverlauf und mögliche Aktionen berichtet der dbb immer aktuell auf den Sonderseiten zur Einkommensrunde unter www.dbb.de/einkommensrunde.
Die Forderungen im Detail
- Erhöhung der Tabellenentgelte um 10,5 %, mindestens 500 Euro- Erhöhung der Ausbildungsentgelte (BBiG und Pflege) sowie der Praktikanten-Entgelte um 260 Euro
- Laufzeit 12 Monate
Weiterhin wollen wir
- Verhandlungszusage zur Aktualisierung der Entgeltordnung; Übertragung der Verbesserungen im Bereich des kommunalen Sozial- und Erziehungsdienstes in den TV-H
- Umwandlung der Jahressonderzahlung in ein 13. Monatsgehalt
- Übernahme der Auszubildenden in ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis, mindestens Fortführung der bisherigen Regelung; darüber hinaus
eine Bindungsprämie von 1.000 Euro nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung, wenn ein Beschäftigungsverhältnis mit dem Land eingegangen wird; Anspruch auf Ausbildung in Teilzeit - Dynamisierung der Kinderzulage
- Dynamische Gefährdungszulage für Beschäftigte der Wachpolizei von 120 Euro
- Beschäftigte an Hochschulen: Verbesserung der Befristungsregelungen für wissenschaftliche und künstlerische Beschäftigte; Einbeziehung studentischer Hilfskräfte in den Geltungsbereich des TV-H- Erhöhung der Anzahl der Freistellungstage für gewerkschaftliche Tätigkeiten
- Erweiterung der Elterntage auf nicht Verheiratete oder nicht in eingetragener Lebenspartnerschaft Lebende
- Zeitgleiche und systemgerechte Übernahme des Tarifergebnisses auf Beamtinnen/Beamte sowie Versorgungsempfänger/-innen.