Versprochen – Gehalten


Die Besoldungsklage des dbb Hessen geht in die entscheidende Runde


Manche Themen begleiten uns leider Jahre, die Besoldungsklage gehört dazu und wir sind auch überrascht, dass es noch keine Entscheidung gibt. Doch es gibt Hoffnung!

Ein wichtiges Thema der letzten Personalratswahl 2016 war die Klage des dbb Hessen gegen die Besoldungsnullrunde 2015 bzw. die Besoldungsdeckelung auf ein Prozent. Der dbb Hessen ist nach wie vor der festen Meinung, dass durch diesen besoldungspolitischen Kahlschlag der verfassungsmäßig garantierte Grundsatz der amtsangemessenen Besoldung verletzt wird.

Daher hat der dbb Hessen im Januar 2017 für drei Musterklagende aus den Mitgliedsgewerkschaften Besoldungsklage bei den Verwaltungsgerichten in Wiesbaden, Frankfurt und Darmstadt eingelegt. Das hat gedauert, weil erhebliche Vorarbeiten zu leisten waren, die wir nicht gescheut haben. Eines dieser Verfahren ist seit Mitte 2018 beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel anhängig. Vertreten wird er dbb Hessen durch den renommierten Staatsrechtler Prof. Dr. Dr. h.c. Ulrich Battis aus Berlin.

Die angegriffene Unteralimentation hat sowohl in Hessen, als auch in anderen Bundesländern für Aufsehen gesorgt. Denn während wir fest davon überzeugt sind, dass die Höhe der hessischen Beamtenbesoldung verfassungswidrig ist, hielt ver.di die Klagen für aussichtslos und belächelte unsere Anstrengungen.
Mittlerweile wird jedoch deutlich, dass es sich hierbei um eine Fehleinschätzung handelte und reines Abwarten keine Gesetzesänderung bringt.

Das Bundesverfassungsgericht hat am 4. Mai 2020 in einem neuen Grundsatzurteil zur Beamtenbesoldung im Bundesland Berlin die hessische Argumentation zur Unteralimentation der hessischen Beamten bestätigt, sodass wir noch in diesem Jahr 2021 mit einer im Kern positiven Entscheidung des hessischen Verwaltungsgerichtshofs rechnen. Mit einem positiven Urteil wird sich der Handlungszwang der hessischen Landesregierung und des hessischen Landtages drastisch erhöhen.
Gleichzeitig arbeitet der dbb beamtenbund und tarifunion daran, dass einer völlig unterschiedlichen Umsetzung in den Besoldungstabellen in Bund und Ländern aktiv entgegengewirkt wird. Auch das ist eine schon lange erhobene Forderung der DVG Hessen, denn die Leistungen der Beamtinnen und Beamten in den Ländern sollten überall auch gleich viel wert sein!

Die DVG Hessen und der dbb Hessen werden auch in Zukunft dafür kämpfen, dass das Land Hessen als Dienstherr die Leistungen ihrer Beamtinnen und Beamten finanziell fair anerkennt nicht weiter von der allgemeinen Einkommensentwicklung abhängt. Die tatsächlich geschuldete Besoldung soll für die Vergangenheit nachgezahlt und für die Zukunft gewährt werden. Ein Absenken des Besoldungsniveaus durch Nullrunden und Besoldungsdeckelung darf sich nicht wiederholen.